Krankschreibung und Urlaub

Urlaub mit Krankschreibung

Trotz Krankschreibung in den Urlaub

Sie werden krankgeschrieben, aber hatten schon einen Urlaub gebucht? Oder Sie möchten gerade wegen Ihrer Krankheit Urlaub machen und fragen sich: Darf man bei einer Krankschreibung verreisen? Ja, das ist kein Problem – Sie können auch während einer Krankschreibung in den Urlaub fahren.

Was darf man bei einer Krankschreibung?

Wichtig ist, dass der Urlaub Ihre Genesung nicht behindert. Bei einer Atemwegserkrankung können Sie z.B. Urlaub in einem Seebad machen, sollten aber keinen Abenteuerurlaub unternehmen. Sie müssen sich generell so verhalten, dass die Krankheit sich nicht verschlimmert oder verlängert wird.

Diese Regel gilt übrigens auch für andere Aktivitäten, die Sie während Ihrer Krankheit ausüben, wie etwa Essen gehen oder einkaufen.

Reisen in das EU-Ausland bei Krankschreibung

Wenn Sie Urlaub in einem EU-Land machen möchten, während Sie krankgeschrieben sind, müssen Sie dies weder Ihrem Arbeitgeber noch Ihrer Krankenkasse melden. Das Krankengeld bekommen Sie auch im Urlaub weiterhin, denn in der Europäischen Union gilt der sogenannte Geldleistungsexport. Dies gilt sowohl für längere Reisen als auch für Kurztrips, die Sie trotz Krankschreibung antreten können.

Reisen in das Nicht-EU-Ausland bei Krankschreibung

Außerhalb der EU gilt diese Regel meist nicht. Ihre Krankenkasse kann die Zahlungen also einstellen, wenn Sie während einer Krankheit in ein Nicht-EU-Land verreisen. Im Zweifelsfall sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse (wie der AOK, der Barmer, der TK, der IKK usw.) nachfragen, ob Sie ohne Nachteile in den Urlaub fahren können bzw. Ihre Krankenkasse rechtzeitig über den Urlaub informieren.

Arbeitsunfähigkeit

Sind Sie länger als sechs Wochen krank und damit arbeitsunfähig, müssen Sie den Urlaub auf jeden Fall bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Am besten lassen Sie sich vom Arzt bescheinigen, dass Sie für den Zeitraum der Reise krank sind, aber aus gesundheitlichen Gründen nichts gegen diese Reise spricht.

Im Urlaub krank geworden

Urlaubsvorbereitung

Damit Sie im Urlaub erst gar nicht krank werden oder im Krankheitsfall gut vorbereitet sind, empfiehlt sich die Konsultation bei einem Reisemediziner. Dies geht übrigens bei arzt-direkt auch online. Auch per Smarpthone können Sie sich in eine Online-Sprechstunde beim Reisearzt einwählen - mit der arzt-direkt App. Der Reisearzt informiert Sie über die empfohlenen Impfungen, die notwendigen Medikamente für die Reiseapotheke, die Vorbeugung einer Reisekrankheit und was sonst zu beachten ist – insbesondere, wenn Sie weiter weg fliegen oder in dem Reisegebiet bestimmte Krankheiten häufig vorkommen.

Krankheitsfall im Urlaub

Wenn Sie im Urlaub krank werden, ist das natürlich sehr ärgerlich. Sie können jedoch den Urlaub später nachholen, denn dieser soll eigentlich der Erholung dienen, welche bei Krankheit in der Regel nicht gegeben ist.

Wenn Sie also im Urlaub krank werden oder sich verletzen, werden diese Tage nach §9 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen und können später nachgeholt werden.

Dafür benötigen Sie allerdings eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt. Wenn Sie im Ausland erkranken, können Sie diese von einem deutschen Arzt ganz einfach über eine Videosprechstunde erhalten und anschließend bei Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse einreichen.

Auch eine komplett elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist mit arzt-direkt möglich. Weitere wichtige Informationen über die eAU erhalten Sie in diesem Artikel: https://arzt-direkt.de/patienteninfos/eau/.

Reiserücktritt wegen Krankheit

Eine Erkrankung kann ebenfalls ein Grund sein, eine Reise nicht anzutreten. In den meisten Fällen ist dann für eine Erstattung der Kosten allerdings eine Reiserücktrittsversicherung nötig. Diese übernimmt die Reisekosten, wenn Sie den Urlaub aus Krankheitsgründen nicht antreten können. Wenn Sie erst im Urlaub erkranken, greift nur eine sogenannte Reiseabbruch-Versicherung. Sie übernimmt ggf. Kosten für den Rücktransport oder die notwendigen Behandlungen vor Ort. Auch die Kosten für nicht genutzte Übernachtungen im Falle einer früheren Rückkehr werden von der Reiseabbruchversicherung oft übernommen.

Wichtig ist auch hier, dass Sie sich die Krankheit von einem Arzt bescheinigen lassen. Das Attest sollte möglichst genaue Angaben über die Krankheit, wie z.B. ihre Schwere und Dauer, enthalten. Eine Online-Krankschreibung kann bei einem Reiseabbruch eine gute Lösung sein, besonders im Ausland, da Sie dadurch mit deutschsprachigen Ärzten in Verbindung treten können.