Clever abgerechnet: Videosprechstunden bei Kassenpatienten

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Tipps für GKV nach EBM

Sowohl für Kassen- als auch für Privatpatienten können verschiedenen Leistungen im Zuge einer Videosprechstunde abgerechnet werden. Die Online Sprechstunden können dabei für alle Fachrichtungen, wie beispielsweise für Hausärzt:innen, Gynäkolog:innen, Psychotherapeut:innen, Orthopäd:innen u.v.m., mit verschiedenen GOP abgerechnet werden.

Welche Vorteile Videosprechstunden neben den ausführlichen Abrechnungsmöglichkeiten noch vereinen und welche Einsatzmöglichkeiten es für die verschiedenen Fachrichtungen gibt, können Sie vorab hier nachlesen: „Telemedizin – Was bringt das überhaupt?“

Videosprechstunden: Abrechnung für GKV (Kassenpatienten) nach EBM (GOP)

Folgende allgemeine Abrechnungsziffern für Telemedizin können Sie fachrichtungsübergreifend abrechnen (alle Angaben ohne Gewähr!). Es handelt sich dabei vor allem um Beispiele der Abrechnung von Videosprechstunden. Wir empfehlen Ihnen, sich darüber hinaus auch direkt bei Ihrer Verrechnungsstelle zu informieren.

Grund-, Versicherten, - und Konsiliarpauschale

  • Für Videosprechstunden rechnen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen ihre jeweilige Grund- oder Versichertenpauschale (ausgenommen GOP 03030, 04030, 12220 und 12225),
  • Zuschläge für die fachärztliche Grundversorgung (PFG-Zuschläge),
  • Zusatzpauschalen für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags (GOP 03040 / 04040),
  • Zuschläge für die Unterstützung der hausärztlichen Versorgung durch qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten (GOP 03060 / 03061) und
  • Zuschläge für die Behandlung durch konservativ tätige Augenärzte (GOP 06225) ab.

Weiterhin können auch die Authentifizierung neuer Patienten (GOP 01444 (1,11 €)) sowie ein Technik- und Förderzuschlag (GOP 01450 (Bewertung: 40 Punkte / 4,45 Euro)) abgerechnet werden.

Wie wird die Telemedizin abgerechnet?

Wir haben alle Ziffern bzw. abrechenbaren Leistungen detailliert für die jeweiligen Fachrichtungen zusammengefasst. So können Sie schnell sehen, welche Leistungen Sie für Ihre Fachrichtung im GKV-Bereich abrechnen können bzw. wie die Abrechnung telemedizinischer Leistungen für Sie aussehen könnte (alle Angaben ohne Gewähr!):

Fachrichtung Abrechnungsziffern exemplarisch
Allgemeinmedizin / Innere Medizin
  • Technikpauschale (GOP 01450): 40 Punkte/ 4,45€, bis max. 1899 Punkte (max. 211€)
  • Alle Versicherten- und Grundpauschalen (Außer GOP 03030, GOP 04030, GOP 12220, GOP 12225) – Hinweis: Werden nur in voller Höhe gezahlt, wenn persönlicher Kontakt im selben Quartal stattfand, Abrechnung ist mit dem Pseudo-GOP 88220 (Felderkennung 5001 "GNR") zu kennzeichnen, wenn Patient ausschließlich per Videosprechstunde behandelt wird: Abschlag: i. H. v. 20%
  • PFG-Zuschläge
  • Zusatzpauschale Ausstellen einer Erstverordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung (GOP 01470), sowie Zusatzpauschale Verlaufskontrolle und Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) somnio (GOP 01471): 2,00€ sowie 7,12€
  • Zuschlag für die Authentifizierung eines unbekannten Patienten (GOP 01444), max. 1x im Behandlungsfall, bis 31.12.2025: 1,11€
  • Zusatzpauschalen für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags (GOP 03040, GOP 04040): 15,35 €
  • Zuschläge für die Unterstützung der hausärztlichen Versorgung durch qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten (GOP 03060/ 03061): 2,45€
  • Chronikzuschlag (GOP 03220 bis 03222), auch dann, wenn von den drei erforderlichen Arzt-Patienten-Kontakten ein oder zwei per Video stattgefunden haben, die drei Kontakte müssen innerhalb der letzten vier Quartal erfolgt sein: 14,46€, 4,45€, 1,11€
  • Problemorientiertes hausärztliches Gespräch (GOP 03230): 14,24€
  • Videofallkonferenz mit der/den an der Versorgung des Patienten beteiligte(n) Pflege(fach)kraft / Pflege(fach)kräften (GOP 01442): 6,92€ (Dreimal im Krankheitsfall berechnungsfähig, nur berechnungsfähig, wenn im Zeitraum der letzten drei Quartale ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt bei derselben Arztpraxis stattgefunden hat)
  • Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz zur Indikationsüberprüfung eines Patienten mit diabetischem Fußsyndrom (GOP 30210): 6,80€ (für Allgemeinmediziner mit der Zusatzweiterbildung Diabetologie DDG)
  • Teilnahme an einer schmerztherapeutischen Fallkonferenz (Wenn AM Hausarzt ist) (GOP 30706): 9,57€
  • Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz zur Indikationsüberprüfung eines Patienten mit diabetischem Fußsyndrom (GOP 30210): 9,57€
  • Fallkonferenz Pflegeheim gemäß Anlage 27 zum BMV-Ä (GOP 37120): 9,57€
Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Technikpauschale (GOP 01450): 40 Punkte/ 4,45€, bis max. 1899 Punkte (max. 211€)
  • Alle Versicherten- und Grundpauschalen (Außer GOP 03030, GOP 04030, GOP 12220, GOP12225) ­– Hinweis: Werden nur in voller Höhe gezahlt, wenn persönlicher Kontakt im selben Quartal stattgefunden hat, Abrechnung ist mit dem Pseudo-GOP 88220 (Felderkennung 5001 "GNR") zu kennzeichnen, wenn Patient ausschließlich per Videosprechstunde behandelt wird: Abschlag: i. H. v.: 25%
  • PFG-Zuschläge
  • Zusatzpauschale Ausstellen einer Erstverordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung (GOP 01470), sowie Zusatzpauschale Verlaufskontrolle und Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) somnio (GOP 01471): 2,00€ sowie 7,12€
  • Zuschlag für die Authentifizierung eines unbekannten Patienten (GOP 01444), max. 1x im Behandlungsfall, bis 31.12.2025: 1,11€
Orthopädie
  • Technikpauschale (GOP 01450): 40 Punkte/ 4,45€, bis max. 1899 Punkte (max. 211€)
  • Alle Versicherten- und Grundpauschale (Außer GOP 03030, GOP 04030, GOP 12220, GOP12225) – Hinweis: Werden nur in voller Höhe gezahlt, wenn persönlicher Kontakt im selben Quartal stattgefunden hat, Abrechnung ist mit dem Pseudo-GOP 88220 (Felderkennung 5001 "GNR") zu kennzeichnen, wenn Patient ausschließlich per Videosprechstunde behandelt wird: Abschlag: i. H. v.: 25%
  • PFG-Zuschläge
  • Zusatzpauschale Ausstellen einer Erstverordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung (GOP 01470): 2,00€ - sowie Zusatzpauschale Verlaufskontrolle und Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) somnio, wenn nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 Leistungen abgerechnet werden dürfen (GOP 01471): 7,12€
  • Zuschlag für die Authentifizierung eines unbekannten Patienten (GOP 01444), max. 1x im Behandlungsfall, bis 31.12.25: 1,11€
Psychiatrie und Psychotherapie
  • Technikpauschale (GOP 01450): 40 Punkte/ 4,45€, bis max. 1899 Punkte (max. 211€)
  • Alle Versicherten- und Grundpauschale (Außer GOP 03030, GOP 04030, GOP 12220, GOP12225) – Hinweis: Werden nur in voller Höhe gezahlt, wenn persönlicher Kontakt im selben Quartal stattgefunden hat, Abrechnung ist mit dem Pseudo-GOP 88220 (Felderkennung 5001 "GNR") zu kennzeichnen, wenn Patient ausschließlich per Videosprechstunde behandelt wird: Abschlag: i. H. v.: 25%
  • PFG-Zuschläge
  • Zusatzpauschale Ausstellen einer Erstverordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung (GOP 01470): 2,00€ - sowie Zusatzpauschale Verlaufskontrolle und Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) somnio, wenn nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 Leistungen abgerechnet werden dürfen (GOP 01471): 7,12€
  • Zuschlag für die Authentifizierung eines unbekannten Patienten (GOP 01444), max. 1x im Behandlungsfall, bis 31.12.25: 1,11€
Chirurgie
  • Technikpauschale (GOP 01450): 40 Punkte/ 4,45€, bis max. 1899 Punkte (max. 211€)
  • Alle Versicherten- und Grundpauschalen (Außer GOP 03030, GOP 04030, GOP 12220, GOP12225) – Hinweis: Werden nur in voller Höhe gezahlt, wenn persönlicher Kontakt im selben Quartal stattgefunden hat, Abrechnung ist mit dem Pseudo-GOP 88220 (Felderkennung 5001 "GNR") zu kennzeichnen, wenn Patient ausschließlich per Videosprechstunde behandelt wird: Abschlag: i. H. v. 25%
  • PFG-Zuschläge
  • Zusatzpauschale Ausstellen einer Erstverordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung (GOP 01470): 2,00€ - sowie Zusatzpauschale Verlaufskontrolle und Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) somnio, wenn nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 Leistungen abgerechnet werden dürfen (GOP 01471): 7,12€ - Zuschlag für die Authentifizierung eines unbekannten Patienten (GOP 01444), max. 1x im Behandlungsfall, bis 31.12.25: 1,11€
Radiologie
  • Technikpauschale (GOP 01450): 40 Punkte/ 4,45€, bis max. 1899 Punkte (max. 211€)
  • Alle Versicherten- und Grundpauschalen (Außer GOP 03030, GOP 04030, GOP 12220, GOP12225) – Hinweis: Werden nur in voller Höhe gezahlt, wenn persönlicher Kontakt im selben Quartal stattgefunden hat, Abrechnung ist mit dem Pseudo-GOP 88220 (Felderkennung 5001 "GNR") zu kennzeichnen, wenn Patient ausschließlich per Videosprechstunde behandelt wird: hier keine Grundpauschale abrechenbar
  • PFG-Zuschläge
  • Zusatzpauschale Ausstellen einer Erstverordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung (GOP 01470): 2,00€ - sowie Zusatzpauschale Verlaufskontrolle und Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) somnio, wenn nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 Leistungen abgerechnet werden dürfen (GOP 01471): 7,12€
  • Zuschlag für die Authentifizierung eines unbekannten Patienten (GOP 01444), max. 1x im Behandlungsfall, bis 31.12.25: 1,11€
Gynäkologie
  • Technikpauschale (GOP 01450): 40 Punkte/ 4,45€, bis max. 1899 Punkte (max. 211€)
  • Alle Versicherten- und Grundpauschalen (Außer GOP 03030, GOP 04030, GOP 12220, GOP12225) – Hinweis: Werden nur in voller Höhe gezahlt, wenn persönlicher Kontakt im selben Quartal stattgefunden hat, Abrechnung ist mit dem Pseudo-GOP 88220 (Felderkennung 5001 "GNR") zu kennzeichnen, wenn Patient ausschließlich per Videosprechstunde behandelt wird: Abschlag: i. H. v. 25%
  • PFG-Zuschläge
  • Zusatzpauschale Ausstellen einer Erstverordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung (GOP 01470), sowie Zusatzpauschale Verlaufskontrolle und Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) somnio (GOP 01471): 2,00€ sowie 7,12€
  • Zuschlag für die Authentifizierung eines unbekannten Patienten (GOP 01444), max. 1x im Behandlungsfall, bis 31.12.25: 1,11€
Augenheilkunde
  • Technikpauschale (GOP 01450): 40 Punkte/ 4,45€, bis max. 1899 Punkte (max. 211€)
  • Alle Versicherten- und Grundpauschalen (Außer GOP 03030, GOP 04030, GOP 12220, GOP12225) – Hinweis: Werden nur in voller Höhe gezahlt, wenn persönlicher Kontakt im selben Quartal stattgefunden hat, Abrechnung ist mit dem Pseudo-GOP 88220 (Felderkennung 5001 "GNR") zu kennzeichnen, wenn Patient ausschließlich per Videosprechstunde behandelt wird: Abschlag: i. H. v.: 30%
  • PFG-Zuschläge
  • Zusatzpauschale Ausstellen einer Erstverordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung (GOP 01470): 2,00€ - sowie Zusatzpauschale Verlaufskontrolle und Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) somnio, wenn nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 Leistungen abgerechnet werden dürfen (GOP 01471): 7,12€
  • Zuschlag für die Authentifizierung eines unbekannten Patienten (GOP 01444), max. 1x im Behandlungsfall, bis 31.12.25: 1,11€
  • Zuschlag für die Behandlung durch (einen) konservativ tätige(n) Augenarzt/-ärzte (GOP 06225): 14,02€
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Technikpauschale (GOP 01450): 40 Punkte/ 4,45€, bis max. 1899 Punkte (max. 211€)
  • Alle Versicherten- und Grundpauschalen (Außer GOP 03030, GOP 04030, GOP 12220, GOP12225) – Hinweis: Werden nur in voller Höhe gezahlt, wenn persönlicher Kontakt im selben Quartal stattgefunden hat, Abrechnung ist mit dem Pseudo-GOP 88220 (Felderkennung 5001 "GNR") zu kennzeichnen, wenn Patient ausschließlich per Videosprechstunde behandelt wird: Abschlag: i. H. v. 30%
  • PFG-Zuschläge
  • Zusatzpauschale Ausstellen einer Erstverordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung (GOP 01470), sowie Zusatzpauschale Verlaufskontrolle und Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) somnio (GOP 01471): 2,00€ sowie 7,12€
  • Zuschlag für die Authentifizierung eines unbekannten Patienten (GOP 01444), max. 1x im Behandlungsfall, bis 31.12.25: 1,11€
Neurologie
  • Technikpauschale (GOP 01450): 40 Punkte/ 4,45€, bis max. 1899 Punkte (max. 211€)
  • Alle Versicherten- und Grundpauschalen (Außer GOP 03030, GOP 04030, GOP 12220, GOP12225) – Hinweis: Werden nur in voller Höhe gezahlt, wenn persönlicher Kontakt im selben Quartal stattgefunden hat, Abrechnung ist mit dem Pseudo-GOP 88220 (Felderkennung 5001 "GNR") zu kennzeichnen, wenn Patient ausschließlich per Videosprechstunde behandelt wird: Abschlag: i. H. v. 20%
  • PFG-Zuschläge
  • Zusatzpauschale Ausstellen einer Erstverordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung (GOP 01470): 2,00€ - sowie Zusatzpauschale Verlaufskontrolle und Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) somnio, wenn nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 Leistungen abgerechnet werden dürfen (GOP 01471): 7,12€ - Zuschlag für die Authentifizierung eines unbekannten Patienten (GOP 01444), max. 1x im Behandlungsfall, bis 31.12.25: 1,11€
  • Neurologisches Gespräch, neurologische Behandlung, Beratung, Erörterung (GOP 16220): 17,13€ und/oder Abklärung
Kinder- und Jugendmedizin
  • Technikpauschale (GOP 01450): 40 Punkte/ 4,45€, bis max. 1899 Punkte (max. 211€)
  • Alle Versicherten- und Grundpauschalen (Außer GOP 03030, GOP 04030, GOP 12220, GOP12225) – Hinweis: Werden nur in voller Höhe gezahlt, wenn persönlicher Kontakt im selben Quartal stattgefunden hat, Abrechnung ist mit dem Pseudo-GOP 88220 (Felderkennung 5001 "GNR") zu kennzeichnen, wenn Patient ausschließlich per Videosprechstunde behandelt wird: Abschlag: i. H. v.: 20%
  • PFG-Zuschläge
  • Zuschlag für die Authentifizierung eines unbekannten Patienten (GOP 01444), max. 1x im Behandlungsfall, bis 31.12.25: 1,11€
  • Zusatzpauschalen für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags (GOP 03040, GOP 04040): 15,35 €
  • Zuschläge für die Unterstützung der hausärztlichen Versorgung durch qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten (GOP 03060/ 03061): 2,45€
  • Chronikzuschlag (GOP 04220 bis 04222), auch dann, wenn von den drei erforderlichen Arzt-Patienten-Kontakten ein oder zwei per Video stattgefunden haben, die drei Kontakte müssen innerhalb der letzten vier Quartal erfolgt sein: 14,46€, 4,45€, 1,11€
  • Problemorientiertes kinderärztliches Gespräch (GOP 04230): 14,24€
  • Sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung, Erörterung und/oder Abklärung (GOP 04355): 20,47€
  • Neuropädiatrisches Gespräch, Behandlung, Beratung, Erörterung und/oder Abklärung (GOP 04430): 14,24€
  • Problemorientiertes hausärztliches Gespräch (GOP 03230): 14,24€

Hinweis: Die GOP 01451 (EBM 01451, Anschubförderung Videosprechstunde) sollte dabei helfen, das Angebot in der vertragsärztlichen Versorgung weiter auszubauen und zu etablieren und war deshalb nur zeitlich begrenzt bis zum 30.09.2021 abrechenbar.

Tipp: Die KBV hat den Leistungskatalog für Fernbehandlungen von Kassenpatienten deutlich überarbeitet und dazu auf ihrer Website einen speziellen Bereich zum Thema Videosprechstunde veröffentlicht. Diesen, sowie die von der KBV ausgewiesenen abrechenbaren Leistungen, können Sie hier einsehen: https://www.kbv.de/html/videosprechstunde.php

Detaillierte Informationen zur Abrechnung von Privatpatienten nach GOÄ erhalten Sie hier.