Telekonsile rechnen sich
Sie möchten Ihren Patienten die bestmögliche Behandlung bieten? Oft ist das nicht einfach, wenn spezielle Krankheiten die Fachgebiete verschiedener Ärzte berühren. Für den Patienten können mehrfache Überweisungen zu einer großen Belastung werden. Wenn zunächst die Einschätzung von Kolleg:innen mit einer bestimmten Spezialisierung gefragt ist, kann die kurze Abstimmung zwischen Ärzt:innen unnötige Überweisungen verhindern.
Wie Sie unkompliziert ein Facharzt-Konsil per Videocall (auch Telekonsil oder Telekonsilium genannt) durchführen können und dabei die Patientendaten direkt über die Praxissoftware tomedo® mit den Konsiliararzt:innen teilen können, erfahren Sie in diesem Beitrag. Außerdem haben wir Ihnen eine Übersicht an Abrechnungsziffern zusammengestellt – denn das Beraten als Konsiliararzt bzw. Konsiliarärztin lohnt sich.
Warum ein ärztliches Konsil durchführen?
Komplexe Krankheitsbilder erfordern die Zusammenarbeit von Ärzt:innen verschiedener Fachgebiete. So fällt zum Beispiel Multiple Sklerose (MS) in das Fachgebiet der Neurologie, kann aber neben der medikamentösen Behandlung auch mit Physio- oder Ergotherapie, Psychotherapie oder einer Ernährungsberatung ergänzt werden. Der Austausch zwischen den behandelnden Ärzt:innen kann dabei ein entscheidender Faktor für die optimale Behandlung des Patienten sein, um zu erkennen, welche Behandlungen wirksam sind und welche Krankheitsursachen ausgeschlossen werden können.
Bei nicht eindeutigen Krankheitsbildern beginnt für den Patienten ausgehend von den ersten Ansätzen des Hausarztes bzw. der Hausärztin ein Praxis-Marathon durch die Fachrichtungen. Doch Überweisungen sind nicht die einzige Möglichkeit, um das Wissen der Fachärzt:innen mit einzubeziehen. Ein kurzer Austausch mit Fachärzt:innen kann dem Hausarzt oder der Hausärztin helfen, die Patienten umfassend zu betreuen und vermeidbare Überweisungen auszuschließen.
Gerade für Patienten mit eingeschränkter Mobilität oder im ländlichen Raum ist dieses vorausschauende Vorgehen Gold wert, da aufwendige Anfahrtswege gespart werden. Obendrein verkürzt der Austausch zwischen Mediziner:innen auch dem Facharzt bzw. der Fachärztin die Anamnese, da die Hausärzt:innen präzise die aufgetretene Symptomatik darstellen und eingrenzen können.Auch bei akuten Krankheitsfällen mit gewisser Dringlichkeit macht ein Telekonsil Sinn. Wenn zum Beispiel der Verdacht auf eine exotische Krankheit wie Malaria vorliegt, ist der Weg zu den nächsten Tropenmediziner:innen womöglich weit. Ein kurzes digitales Konsil mit dem Tropenmediziner bzw. der Tropenmedizinerin kann Klarheit schaffen, ob die Symptomatik eindeutig ist oder ob Entwarnung gegeben werden kann.
Auch ist ein Konsil bei Krankenhauspatienten ein wertvoller Baustein zur ganzheitlichen Betreuung des Patienten. So ist es durchaus denkbar, dass ein Krankenhaus z.B. ein diabetologisches Konsil in Erwägung zieht, um externe Expertise einzubinden.
Kurz gesagt: Ein Konsil zweier Ärzt:innen macht immer dann Sinn, wenn das Zusammenspiel der Fachgebiete gefragt ist, um unnötige Überweisungen zu vermeiden und die ganzheitliche Behandlung des Patienten sicherzustellen.
Vorteile für die beteiligten Ärzt:innen
Für Hausärzt:innen liegen die Vorteile auf der Hand: Patienten erfahren eine umfassende Betreuung und schnellere Diagnose bei komplexen Krankheiten. Das wiederum führt zu einer besonders starken Patientenbindung und Hausärtz:innen werden sich treue und zufriedene Patienten schaffen. Ob neurologisches oder psychiatrisches oder HNO Konsil – das Hinzuziehen eines Facharztes bzw. einer Fachärztin per Online-Konsil ist ein schneller Weg, die Behandlung ganzheitlich zu gestalten. Doch nicht nur Hausärzt:innen profitieren vom Hinzuziehen anderer ärztlicher Fachmeinungen. Auch Fachärzt:innen, die vollumfassend und integrativ arbeiten, punkten bei den Patienten.
Für den hinzugezogenen Konsilarzt bzw. die -ärztin wiederum rechnet sich das Facharztkonsil schneller als Präsenzbehandlungen. Denn Sie können direkt mit Ihrem Fachwissen die Behandlung unterstützen, sparen aber den administrativen Aufwand für die Aufnahme des Patienten, Anmeldung und das Auswerten von Anamnese-Bögen. Neben den EBM Abrechnungsziffern zum Telekonsil kann der hinzugezogene Arzt bzw. die Ärztin obendrein die Ziffern zur Videosprechstunde abrechnen (Abrechnungsziffern GKV, Abrechnungsziffern PKV). Ziffern zum Abrechnen eines Konsils haben wir Ihnen sowohl für die EBM als auch die GOÄ übersichtlich am Ende des Artikels zusammengefasst.
Wie funktioniert ein Facharztkonsil über arzt-direkt?
Wie ein Arzt bzw. eine Ärztin ein Konsil durchführen kann, sehen wir uns an einem Beispiel an: Patient Fischer kommt zu Ihnen in Ihre dermatologische Praxis. Aufgrund der geschilderten Symptomatik vermuten Sie einen Zusammenhang mit Stoffwechselstörungen und beschließen, einen Internisten im Rahmen eines Facharzt-Konsils hinzuzuziehen. Über arzt-direkt.com können Sie anhand der Fachrichtung nach einem Internisten suchen.
Wenn Ihre Praxis keine Videosprechstunde anbietet, macht das nichts. Nur der hinzugezogene Arzt bzw. die Ärztin, in unserem Fall der Internist, muss die Videosprechstunde anbieten. Sie wählen sich also in die Videosprechstunde des Internisten ein. Dieser bekommt angezeigt, dass Sie ein Konsil anfragen und beginnt den Videocall mit Ihnen. Technisch brauchen Sie dafür nichts weiter als einen Laptop mit Kamera und Mikro. Damit Ihr Kollege direkt die Patientenakte vor Augen hat, können Sie diese ganz unkompliziert über tomedo®mit ihm teilen (das funktioniert jedoch nur, wenn Sie beide tomedo® nutzen). Die Datensicherheit ist dabei jederzeit gewährleistet, da die Daten verschlüsselt von tomedo® übertragen werden. Im Anschluss können beide Seiten das durchgeführte Telekonsil abrechnen.
Abrechnung von Telekonsilen
Wir haben Ihnen Abrechnungsziffern zusammengestellt, die Sie bei der Konsilabrechnung unterstützen können (ohne Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit!). Wir empfehlen Ihnen, sich darüber hinaus auch direkt bei Ihrer Verrechnungsstelle zu informieren.
Bei Kassenpatienten
Für die Abrechnung eines Telekonsils per Videocall hat die EBM am 01.10.2021 neu die Ziffern GOP 01670, 01671 und 01672 erstellt. Wichtig hierbei: Die Übermittlung der Patientendaten muss seit dem 1. April 2021 über KIM erfolgen. Mit tomedo® ist das kein Problem, da Sie mit einem Klick die Patientendaten mit dem Konsiliararzt teilen können. Dafür können Sie für die Nutzung von KIM wiederum die Ziffern 86900 und 86901 sowie obendrein den Förderzuschlag 01660, der bis zum 30.06.2023 gilt, abrechnen.
Tipps für GKV nach EBM für den anfragenden Arzt
- 01670 (Zuschlag im Zusammenhang mit den Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen für die Einholung eines Telekonsiliums) Punkte: 18
- Alternative: 01435 oder 01436 (Konsultationspauschale) Punkte: 18
- 86900: Versand Arztbrief (0,28€)
- 86901: Empfang Arztbrief (0,27€)
- 01660: Zuschlag Versand Arztbrief (0,11€)
Gesamt: 2,03€
elektronische Übermittlung der Informationen inklusive
zweimal im Behandlungsfall
Gesamt: 2,03€
Hinweis: Die Gebührenordnungsposition 01436 kann nur einmal im Behandlungsfall und nicht neben Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschalen berechnet werden. Wir empfehlen deshalb die 01670.
Tipps für GKV nach EBM für den beratenden Arzt
- 01671 (Telekonsiliarische Beurteilung) Punkte: 128
- 01672 (als Zuschlag auf 01671 bei aufwendiger Beratung, je weitere vollendete 5 Minuten) Punkte: 65
- 01450 (Zuschlag Videosprechstunde) Punkte: 40
- 01960 (Sonderfall: Konsiliarverfahren im Rahmen der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger) Punkte: 110
- 03326, 04326, 13579 (Sonderfall Telemonitoring bei Herzinsuffizienz) Punkte: 128
Gesamt: 14,42€
Inkl. Erstellung eines schriftliches Berichts und Übermittlung an den das Telekonsilium einholenden Arzt, mind. 10 Minuten Einmal im Arztgruppenfall
Gesamt: 7,32€
dreimal im Arztgruppenfall
Gesamt: 4,51€
Gesamt: 12,39€
Gesamt: 14,42€
Einmal im Behandlungsfall
Sonderfall Radiologie
Eine Besonderheit gibt es bei der Radiologie. Für das Konsil mit einem Arzt des Fachgebiets Radiologie hat die EBM eigene Ziffern geschaffen, über die die Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen abgerechnet werden kann.
Radiologie - Tipps für GKV nach EBM für den anfragenden Arzt
- 34800 (Beauftragung telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgen- und/oder CT-Aufnahmen)
Punkte: 91
10,25€
einmal im Behandlungsfall, maximal 3,75 Prozent der Behandlungsfälle einer Praxis, in denen mindestens eine Röntgen- oder CT-Aufnahme berechnet wurde
Radiologie - Tipps für GKV nach EBM für den beratenden Arzt
- GOP 34810 (Telekonsiliarische Befundbeurteilung Röntgen), Vergütung 110 Punkte , 12,39 Euro), je Konsiliarauftrag
- GOP 34820 (Telekonsiliarische Befundbeurteilung CT I); Vergütung 276 Punkte (31,09 Euro), je Konsiliarauftrag
Hinweis: Bei der Befundbeurteilung von CT-Aufnahmen entsprechend den GOP 34310, 34311, 34320, 34350, 34351 in Verbindung mit einem Zuschlag nach den GOP 34312, 34343 und 34344 ist ausschließlich die höher bewertete GOP 34821 abzurechnen. - GOP 34821 (Telekonsiliarische Befundbeurteilung CT II); Vergütung 389 Punkte (43,83€), je Konsiliarauftrag
- 01450 (Zuschlag Videosprechstunde) Punkte: 40
- GoÄ Nr. 60 Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten Punkte: 120
- A60: telekonsiliarische Fallbeurteilung im Rahmen diagnostischer Verfahren (z. B. CT-MRT-, Röntgenaufnahmen, Videoendoskopie etc. und/oder z. B. histologischer Befundungen wie Schnittdiagnostik, Ausstrich) (16,09€)
- A661: Telemetrische Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers, eines Kardioverters bzw. Defibrillators und/oder eines implantierten Systems zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT), wenn die Daten über eine größere räumliche Entfernung übertragen werden (z. B. aus der häuslichen Umgebung des Patienten heraus)
- Wird das Konsil zur Unzeit erbracht, sind die Zuschläge E, F, G, H von jedem Arzt, der die Leistung nach Ziffer 60 erbringt, zusätzlich berechenbar.
- Die Ziffer 75 für den ausführlichen Krankheits- und Befundbericht kann zusätzlich berechnet werden, sofern der Arztbrief des zur Konsiliaruntersuchung herangezogenen Facharztes ausführlich über das Ergebnis einer eingehenden klinischen Untersuchung unter umfassender Beurteilung des Krankheitsgeschehens aus fachärztlicher Sicht berichtet. Punkte: 130
Gesamt: 4,51€
Bei Privatpatienten
Bei Privatpatienten ist die Abrechnung einheitlicher geregelt. Beide Ärzte, der konsileinholende und der beratende Arzt können die GoÄ Nr. 60 abrechnen.
Einfach: 1,0-fach 6,99€
Regelhöchstsatz: 2,3-fach 16,09€
Höchstsatz: 3,5-fach 24,48€
nicht berechenbar, wenn die beteiligten Ärzte Mitglieder derselben Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft von Ärzten gleicher oderähnlicher Fachrichtung sind (praktischer Arzt - Allgemeinarzt - Internist).
Einfach: 1,0-fach 7,58€
Regelhöchstsatz: 2,3-fach 17,43€