Clever abgerechnet: Videosprechstunden bei Privatpatienten

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Tipps und GOÄ-Ziffern

Seit der Corona-Pandemie sind die digitalen Gesundheitsleistungen immer wichtiger geworden, weshalb auch die hierfür abrechenbaren Ziffern optimiert wurden. Für Privatpatienten können somit verschiedenen Leistungen im Zuge einer Videosprechstunde abgerechnet werden. Die Online Sprechstunden können dabei für alle Fachrichtungen, wie beispielsweise für Hausärzt:innen, Gynäkolog:innen, Psychotherapeut:innen, Orthopäd:innen u.v.m., mit verschiedenen Ziffern abgerechnet werden.

Welche Vorteile Videosprechstunden neben den ausführlichen Abrechnungsmöglichkeiten noch vereinen und welche Einsatzmöglichkeiten es für die verschiedenen Fachrichtungen gibt, können Sie vorab hier nachlesen: „Telemedizin – Was bringt das überhaupt?“.

Videosprechstunden: Abrechnung Ihrer Privatpatienten nach GOÄ-Regelwerk

Seit Beginn der Pandemie 2020 gilt unter anderem, dass die bestehenden GOÄ-Ziffern im persönlichen Patientenkontakt grundsätzlich auch digital abgerechnet werden können. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Abrechnungsziffern, welche für die Abrechnung von Videosprechstunden geschaffen wurden (kein Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit!).

„Klassische“ GOÄ-Ziffern, die auch bei der Online Sprechstunde abgerechnet werden können

  • GOÄ-Ziffer 1 (Beratung, 10,72€)
  • GOÄ-Ziffer 3 (Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung, 20,10€)
  • GOÄ-Ziffer 4 (Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) - im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken, 12,82€) – im Behandlungsfall nur einmal abrechenbar, ist nicht gemeinsam mit Ziffern 30, 34, 801, 806, 807, 816, 817 und/oder 835 berechnungsfähig
  • GOÄ-Ziffer 5 (Symptombezogene (visuelle) Untersuchung, 10,72€)
  • GOÄ-Ziffer 34 (Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung, gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken (einschließlich Beratung) gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen, 17,49€) – innerhalb von sechs Monaten höchstens zweimal berechnungsfähig, nicht gemeinsam mit Ziffern 1, 3, 4, 15 und/oder 30 abrechnungsfähig
  • GOÄ-Ziffer 801 (Eingehende psychiatrische Untersuchung, gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson, 14,57€) – nicht gemeinsam mit Ziffern 4, 8, 715 bis 718, 825, 826, 830 und 1400 berechnungsfähig
  • GOÄ-Ziffer 849 (Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen, Dauer mindestens 20 Minuten, 30,83€)
  • Zuschlag A für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen (4,08€) – ist neben den Buchstaben B, C und/oder D nicht berechnungsfähig
  • Zuschlag B für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen (10,49€)
  • Zuschlag C für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen (18,65€) – ist neben Buchstabe B nicht berechnungsfähig
  • Zuschlag D für an Samstagen, Sonn- und Feiertagen erbrachte Leistungen (12,82€) – wenn Beratung während regulärer Samstagssprechstunde erfolgt, ist der Zuschlag nur nach halben Gebührensatz berechnungsfähig; zwischen 20 und 8 Uhr kann zudem noch Zuschlag B oder C abgerechnet werden
  • Zuschlag K1 zu Untersuchungen nach Nummer 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr (6,99€)

Neue analoge Ziffern für die Abrechnung von Videosprechstunden

  • A2: Ausstellen von Rezepten, Überweisungen, Befunden oder Anordnungen per Videosprechstunde durch MFA (3,15 Euro)
  • A60: Telekonsil zur Fallbeurteilung in diagnostischen Verfahren (16,08 Euro)
  • A661: Telemetrische Funktionsanalyse von Herzschrittmachern, Defibrillatoren etc. (55,60 Euro)
  • A70: Erstellen oder Aktualisieren und ggf. Versand eines Medikationsplans (5,36 Euro)
  • A76: Verordnung oder Kontrolle der Messungen digitaler Gesundheitsanwendungen (9,38 Euro)

Zur telemedizinischen Abrechnung von Privatpatienten erhalten Sie hier einige hilfreiche weiterführende Informationen: https://abrechnungsstelle.com/videosprechstunde/. Bei sonstigen Fragen empfehlen wir Ihnen, Sie sich direkt bei der jeweiligen Privatkasse zu informieren.

Detaillierte Informationen zur Abrechnung von Kassenpatienten (GKV) erhalten Sie zudem hier.