Videosprechstunde – Jede dritte Patientenbehandlung online möglich

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Die Behandlung via Videosprechstunde ist spätestens seit der COVID-19-Pandemie ein fester Bestandteil in vielen Arztpraxen. Sie bietet den Ärzt:innen Flexibilität in der Patientenbetreuung und kann, wenn es therapeutisch bzw. behandlungstechnisch sinnvoll ist, jedem Patienten angeboten werden. Ab sofort ist es Ärzt:innen möglich, 30 Prozent ihrer Behandlungen ausschließlich per Videosprechstunde durchzuführen.

Das heißt: Seit dem 1. April 2022 kann fast jeder dritte Patient in einem Quartal ausschließlich per Videosprechstunde behandelt werden. Pandemiebedingt war die vorherige Regelung von 20 Prozent temporär außer Kraft gesetzt worden und es gab keine Begrenzung. Die Obergrenze von 30 Prozent gilt je GOP (Gebührenordnungsposition) und Quartal. Sie ist also nicht patientenbezogen, sondern wird je Vertragsarzt/Vertragsärztin bestimmt.

Wer ist von dieser Begrenzung ausgenommen?

Natürlich kann eine Videosprechstunde auch bei mehr als 30 Prozent der Patienten durchgeführt werden, solange zu jedem der Patienten mindestens einmal im Quartal ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt besteht.

Vollständig ausgenommen von der 30 Prozent-Begrenzung sind GOP, die nur im Videokontakt berechnet werden können. Darunter fallen zum Beispiel Videofallkonferenzen mit Pflegekräften.

Die Leistungsbegrenzung bei Psychotherapeut:innen könnte zudem noch geändert werden, da diese derzeit noch stark diskutiert wird. Da Psychotherapeut:innen eine gesonderte Abrechnung durchführen, möchte die KBV nun gleichzeitig mit der Neubestimmung der Videosprechstunden-Regelung auch weitere Neuerungen einführen, um eine flexiblere und bedarfsorientiertere Anwendung der Videosprechstunde zu ermöglichen.

Das gilt weiterhin bei Patientenbehandlung online

Einige Sonderregelungen zur Videosprechstunde gehören inzwischen zur Regelversorgung. So sind psychotherapeutische Akutbehandlungen sowie Gruppentherapien seit 2020 generell per Videosprechstunde möglich. Auch dürfen Ärzt:innen Patienten per Video krankschreiben und ihnen die Bescheinigung per Post zusenden, um die Behandlung zu erleichtern.

Weitere Informationen zu diesem Thema sowie alle Änderungen im Detail finden Sie auf dieser Seite der KBV: https://www.kbv.de/html/1150_57682.php

Tipps zur Abrechnung von Videosprechstunden finden Sie für Kassenpatienten hier und für Privatpatienten hier.