Patientenrechte: Was Sie wissen sollen
Viele Menschen, die sich einer medizinischen Behandlung unterziehen müssen, kennen ihre Rechte nicht. Jeder Patient bzw. jede Patientin hat das Recht auf Aufklärung. Das bedeutet, dass Ärzte über Chancen und Risiken einer Behandlung informieren müssen. Eine wichtige Rolle spielt auch die Patientenakte, in der die Ärzte die Beschwerden, Erkrankungen und Behandlungen ihrer Patient:innen dokumentieren. Ab Januar ist die elektronische Patientenakte geplant. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet einen Beitrag bei der Durchsetzung der Patientenrechte. Lesen Sie, welche Rechte Sie haben und was es mit der Patientenakte auf sich hat.
Patientenrechte, die Sie kennen sollten
Ihre Patientenrechte können Sie gegenüber Ärzten und anderen behandelnden Personen, aber auch gegenüber den Krankenkassen und anderen Institutionen geltend machen. Ärzte müssen Sie über die Chancen und Risiken einer Behandlung aufklären. Für alle Behandlungen, insbesondere für operative Eingriffe, wird die Einwilligung des Patienten benötigt. Sie haben das Recht, jederzeit Ihre Behandlungsunterlagen einzusehen. Den Patientenrechten ist im Bürgerlichen Gesetzbuch ein eigener Abschnitt vorbehalten. Um Ihre Rechte gegenüber den Ärzten einzufordern, können Sie sich auf diese gesetzlichen Regelungen berufen.
Zu den Patientenrechten gehören:
- freie Arztwahl
- Einsicht in Ihre Patientenakte und die Behandlungsunterlagen
- verständliche Aufklärung und Informationen
- Schließt Versorgungslücken - Wenn Personen in einer Region leben, die unter erheblichem Ärztemangel leidet.
- ärztliche Zweitmeinung
- Datenschutz und Schutz der Privatsphäre
- Erhalt einer Patientenquittung
- Schadenersatz bei Behandlungsfehlern
- freie Wahl der Krankenkasse für gesetzlich Krankenversicherte
- Anspruch auf Leistungen wie Krankengeld, medizinische Versorgung, Pflegeleistungen oder Rehabilitation
Rechte auf Information und Aufklärung
Das Recht auf Aufklärung bedeutet, dass Patient:innen alles erfahren, was ihre Erkrankung oder Behinderung sowie Diagnose, Behandlung und Verlauf betrifft. Patient:innen müssen vor einem Eingriff über alternative Behandlungsmethoden und die Risiken informiert werden. Das betrifft bestimmte Diagnoseverfahren, Narkosen und Operationen. Eine medizinische Behandlung darf nicht durchgeführt werden, wenn der Patient bzw. die Patientin nicht damit einverstanden ist.
Rechte bei individuellen Gesundheitsleistungen
Die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Der Nutzen dieser Leistungen ist nicht ausreichend belegt und teilweise auch umstritten. Patient:innen müssen diese Leistungen daher selbst bezahlen. Bei ihrem Arztbesuch müssen Patient:innen vor der Behandlung über die Kosten informiert werden. Patient:innen können sich die Kosten genau beziffern lassen.
Tipp: Fragen Sie zuvor bei Ihrer Krankenkasse nach, ob die Kosten für die Ihnen empfohlene Leistung übernommen werden. Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen für einige IGeL-Leistungen die Kosten.
Patientenquittungen
Nach der erbrachten ärztlichen Leistung dürfen Sie als gesetzlich versicherter Patient bzw. als Patientin von Ihrem Arzt eine Patientenquittung bekommen. Diese gilt nicht nur für IGeL-, sondern auch für Kassenleistungen. Auf der Quittung wird vorgemerkt, was für Leistungen erbracht wurden und was dafür bei der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet wurde. Die Patientenquittung wird auf Anfrage nach der Behandlung oder quartalsweise ausgestellt und ist entweder kostenfrei oder kostet 1,00 Euro. Auch die GKVs stellen für ihre Versicherten eine Übersicht der erbrachten Leistungen und Kosten zur Verfügung.
Patientenrechte im Krankenhaus
Patient:innen, die im Krankenhaus nicht die ihnen zustehenden Leistungen erhalten oder deren Rechte verletzt werden, können sich in einigen Bundesländern an Patientenvertreter wenden. Krankenhäuser müssen über ein Beschwerdemanagement verfügen, das von den Patient:innen genutzt werden kann. Die Beschwerden müssen transparent und zügig bearbeitet werden.
Schadensersatz bei Behandlungsfehlern
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt oder eine medizinische Fachkraft die allgemein anerkannten Standards der medizinischen Wissenschaft nicht einhält. Falls diese Standards verletzt werden, haben Sie das Recht, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Diese umfassen sowohl materielle als auch immaterielle Schäden, wie etwa Verdienstausfall, Behandlungskosten oder Schmerzensgeld.
Behandlungsfehler können durch eine fehlerhafte Diagnose, eine falsche Therapie oder mangelhafte Aufklärung passieren. Behandlungsfehler können sowohl in einer Arztpraxis als auch in einem Krankenhaus auftreten.
Was Sie über die Patientenakte wissen sollten
In der Patientenakte werden alle medizinischen Behandlungen eines Patienten bzw. einer Patientin dokumentiert, die bei den Krankenkassen abgerechnet werden. Die Patient:innen sehen diese Akten in der Regel nicht, doch besteht das Recht auf Einsicht in die Patientenakte. Ab dem 15. Januar 2025 gilt die elektronische Patientenakte. Patienten haben bis zur Einrichtung der elektronischen Patientenakte am 15. Januar 2025 das Recht, aktiven Widerspruch bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einzulegen, wenn sie keine elektronische Patientenakte wünschen.
Wurde für Sie bereits eine elektronische Patientenakte angelegt, haben Sie jederzeit das Recht, die Patientenakte löschen zu lassen. Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Akten und alle darin enthaltenen Daten zu löschen, wenn der Patient bzw. die Patientin das wünscht.
Nach der Löschung können Sie sich dafür entscheiden, dass eine neue elektronische Patientenakte für Sie eröffnet wird.
Fazit
Die Patientenrechte bilden eine essenzielle Grundlage für eine selbstbestimmte und respektvolle medizinische Versorgung. Sie sichern nicht nur das Recht auf Aufklärung, Einsicht in die Patientenakte und fachgerechte Behandlung, sondern bieten auch Schutz bei Behandlungsfehlern durch Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Durch diese Rechte können Sie als Patient:in aktiv an Ihrer medizinischen Versorgung mitwirken, Entscheidungen bewusst treffen und sich bei Bedarf rechtlich absichern. Ihre Gesundheit und Würde als Patient:in stehen dabei immer im Mittelpunkt.